Joseph Roer
Aus "Spuren" Nr. 8, März 2009
Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs und der Besetzung Belgiens und der Niederlande im Mai 1940 war für viele deutsche Juden, die dort seit Beginn der NS-Herrschaft Zuflucht gesucht hatten, eine völlig neue Situation entstanden. Sie waren jetzt nicht nur als Juden durch die deutschen Besatzer bedroht, sondern auch als deutsche Staatsbürger automatisch „feindliche Ausländer“ für die einheimischen Behörden.
Zu ihnen gehörte auch der 1885 in Buir geborene Joseph Roer. Er hatte im Januar 1920 die aus Kaiserslautern stammende Bertha Bender geheiratet und sich in Düren, Bergstraße 44 (heute: Am Adenauerpark) niedergelassen. Seine beiden Töchter Ilse und Ruth kamen hier 1920 und 1923 zur Welt.
Die Familie war nicht orthodox, in die Synagoge in der Schützenstraße ging man nur an hohen jüdischen Feiertagen. Die Kinder besuchten nach Absolvierung der jüdischen Volksschule das Städt. Oberlyzeum – solange das noch möglich war. Schon Mitte der 30er Jahre bereiteten sie sich auf die Auswanderung nach Palästina vor, die schließlich mit Hilfe der Jugendalija für Ilse im Dezember 1937 und Ruth im März 1939 möglich wurde.[1]
Die Eltern wollten Deutschland – noch – nicht verlassen. Joseph Roer, von Beruf Vertreter für Tabakwaren,[2] hatte schon Anfang 1933 sein Betätigungsfeld nach Brüssel verlegt und dort zunächst in Schaerbeek, einer Gemeinde des Brüsseler Stadtgebiets, Wohnung genommen.[3]
Belgien wurde nach der Machtübernahme Hitlers, ebenso wie die Niederlande und Frankreich, zu einem bevorzugten Ziel aus Deutschland emigrierender Juden.[4]
Dadurch wuchs die Zahl der in Belgien lebenden Juden bis zur deutschen Invasion auf rund 66.000 an (bei 8,3 Mio. Einwohnern), aber nur zehn Prozent von ihnen besaßen die belgische Staatsbürgerschaft.[5]
Sie konzentrierten sich im Wesentlichen auf die vier großen Städte Brüssel, Antwerpen, Lüttich und Charleroi.
Joseph Roer war zwar Jude, aber nicht offiziell aus Deutschland „ausgewandert“. Auf der Basis eines jeweils zeitlich begrenzten Visums konnte er seinen Geschäften nachgehen und seine Kunden besuchen, ohne irgendwelchen Einschränkungen zu unterliegen. Trotzdem stand er unter ständiger Beobachtung der Behörden, wie seine umfangreiche Akte im Bestand der Fremdenpolizei im belgischen Innenministerium belegt.[6]
Joseph Roer kam an den Wochenenden, soweit ihm das möglich war, regelmäßig nach Düren. Er registrierte natürlich auch, dass sich die Lage für Juden in Deutschland ständig verschlechterte und versuchte deshalb immer wieder, für Belgien ein längeres Aufenthaltsrecht zu erwerben. Doch obwohl er ein festes Arbeitsverhältnis und ein gesichertes Einkommen nachweisen konnte, gelang ihm das nicht. Er könne seinen Geschäften nachgehen, ohne in Belgien festen Wohnsitz nehmen zu müssen, lautete der regelmäßige Bescheid.
Am 18. Januar 1936 wird der Pass von Joseph Roer in Düren um weitere fünf Jahre, bis zum 17.01.1941, verlängert – noch ohne das diskriminierende, eingestempelte „J“. Bis Mitte 1938 kann er damit beim belgischen Konsulat in Aachen immer wieder Visa beantragen, um in Belgien arbeiten zu können.
Vom legalen Einwohner zum illegalen Einwanderer
Im Mai 1938 verweigert ihm das belgische Konsulat in Aachen zunächst ein erneutes Visum mit dem Hinweis, sein Pass erhalte nicht den Vermerk, dass er jederzeit nach Deutschland zurückkehren könne. Als er ein entsprechendes Papier vorweisen kann, erhält er zwar ein Visum, will aber gleichzeitig seine Fremdenkarte, die „carte blanche“, verlängern lassen, die noch bis 21. Oktober 1938 gültig ist. An die „Sûreté Publique“ schreibt er deshalb am 7. August 1938:
Ich bin deutscher Jude und komme seit sechs Jahren regelmäßig zu meinen Kunden hier und in anderen Ländern mit in der Regel von Deutschland ausgestellten Papieren (Reisepass, Visa und internationale Legitimation für Handlungsreisende). Im Juni teilte man mir plötzlich mit, dass man meine Carte blanche nicht erneuern könne, und ich bin in Schwierigkeiten. Die Gründe für die Einziehung dieses so nützlichen Papiers kenne ich nicht. Auf Grund rassischer Schwierigkeiten bin ich gezwungen, meinen Pass am 29.10.1938 auf ein ausländisches Konsulat zu bringen, um meine Visa für überall zu erhalten. Ich bitte Sie daher, großzügiger Weise die Einziehung des Papiers zu annulieren und seine Verlängerung zu gestatten.
Deutet das etwa darauf hin, dass er zu diesem Zeitpunkt einen Termin zur Vorbereitung seiner Auswanderung hatte? Das lässt sich nicht mehr klären.
Als sein Schreiben ohne Antwort bleibt, erneuert er seine Bitte am 21. August. In einem dringlichen Ton („Ma situation est désèspéré“ – hoffnungslos) weist er auf die Rechtlosigkeit der Juden in Deutschland hin und schildert, dass er selbst vor etwa einem Jahr von der Gestapo eines Devisenvergehens beschuldigt und mit 60 RM Geldstrafe belegt worden sei. Kurz danach sei die Gestapo in seiner Abwesenheit erneut bei seiner Frau gewesen, habe das ganze Haus auf den Kopf gestellt und eine Reihe privater Briefe beschlagnahmt. Es sei offensichtlich, dass er nicht mehr nach Deutschland zurückkehren könne – schuldig oder unschuldig, sei ohne jede Bedeutung für einen Juden, er werde schon vor jeder Verhandlung eingesperrt. Er lebe seit fünf Jahren in Belgien, habe sein Geld hier ausgegeben und falle niemandem zur Last, da er über ausreichende Mittel verfüge.
Wieder erfolgt keine Reaktion. Am 8. September 1938 richtet Joseph Roer schließlich einen Brief direkt an den belgischen Justizminister. Er sei 1933 völlig legal nach Belgien gekommen und seitdem stets im Einwohnerverzeichnis von Brüssel geführt worden. Nun habe das Deutsche Reich seinen ursprünglich bis 17. Januar 1941 gültigen Pass eingezogen und seine Gültigkeit bis zum 21. Oktober 1938 begrenzt. Daher hoffe er jetzt auf seinen zweiten Wohnsitz in Belgien, da er nicht mehr nach Deutschland zurückkehren könne.
Ohne jeden Ort, ohne Hoffnung bin ich nun in einer bedauernswerten Situation, weil mir alle anderen Möglichkeiten hermetisch verschlossen sind.
Ich wiederhole noch einmal, dass ich fünf Jahre in Belgien lebe und mir nach Ihrer grausamen Entscheidung nichts anderes bleibt als Selbstmord.
Die Behörde überprüft daraufhin – immerhin – seine bisherigen Bewegungen in Belgien, ohne jedoch Joseph Roer auf seinen Brief zu antworten. Am 27. September – zwischenzeitlich hatte Roer erneut geschrieben – bestätigt die Gendarmerie Nationale der Sûreté Publique mehr oder weniger, dass Roer in den vergangenen fünf Jahren Belgien nie länger als für einen Monat verlassen habe, sei es aus geschäftlichen Gründen oder um bei seiner Familie zu sein. Trotzdem erhält Joseph Roer keine Antwort. Am 21. Oktober 1938 schaltet er das belgische Rote Kreuz ein, um unter Hinweis auf die mittlerweile erfolgte Verlängerung seines Passes bis zum 16. Oktober 1939 die begehrte Carte blanche zu erhalten. Jede Einreise nach Deutschland sei ihm als Juden vom deutschen Konsulat strikt verboten worden.
Mittlerweile befindet sich Joseph Roer in einem rechtlosen Zustand: Sein Aufenthalt in Belgien ist unerlaubt, illegal, ohne Carte blanche, seine Rückkehr nach Deutschland unmöglich. Doch trotz der Bitte um eine persönliche Unterredung mit dem Chef der Sûreté Publique, trotz weiterer Schreiben dauert es bis Mitte Dezember 1938, ehe eine Antwort eingeht. Roer wird aufgefordert, einen umfangreichen Fragebogen auszufüllen, um seinen Fall als politischer Flüchtling vor die Interministerielle Flüchtlingskommission zu bringen. Sollte er dem Verfahren zustimmen, erhielte er eine Aufenthaltserlaubnis bis 1. April 1939.
Anerkennung als politischer Flüchtling abgelehnt
Der Fragebogen, den Joseph Roer am 14.12.1938 ausgefüllt zurückreicht, erforscht seine persönlichen Verhältnisse und seine politische Gesinnung. Als Grund für seine Flucht („im August 1938“) gibt Joseph Roer „Persecution racique“ – rassische Verfolgung an. Im weiteren Verlauf der Befragungen erläutert er, seit drei Monaten ohne Beschäftigung zu sein7) und seinen Lebensunterhalt von Ersparnissen sowie von Geldzuwendungen seiner in den USA lebenden Verwandten zu bestreiten. Außerdem werde er von der „Hidag“ unterstützt.[8]
Am 7. März 1939 kommt es zur Verhandlung vor der Interministeriellen Kommission. Sie tagt von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr und behandelt insgesamt sieben Fälle, als letzten den von Joseph Roer. In allen lautet die Entscheidung: „La Commission ne reconnaît pas la qualité de réfugié politique à …“.
Bei Joseph Roer wird die Ablehnung u.a. damit begründet, er könne kein schriftliches Dokument vorweisen, das ihm die Rückkehr nach Deutschland verbiete. Zudem trage sein Pass noch nicht einmal das diskriminierende „J“.
Festnahme und Inhaftierung
Das Justizministerium teilt der Stadt Brüssel diese Entscheidung mit und ersucht sie, Joseph Roer binnen 8 Tagen zum Verlassen des Landes aufzufordern. Dem kann und will Joseph Roer natürlich nicht nachkommen, vor allem, weil er nicht weiß, wohin er sich wenden soll.[9]
Aber auch die Stadt Brüssel sieht keinen Grund zu verstärkter Eile. Über mehrere Wochen „beobachtet“ sie Joseph Roer, der durch mehrfachen Wohnungswechsel die Exekution dieser Anordnung zu verzögern sucht. Über mehr als drei Wochen, vom 11. Mai bis zum 5. Juni, liegt er sogar im größten Brüsseler Krankenhaus – sei es wegen der Aufregungen, sei es, was eher zu vermuten ist, wegen einer chronischen Krankheit.[10]
Es nützt ihm nichts: Am 24. Juli 1939 wird Joseph Roer verhaftet und in das Brüsseler Gefängnis von St. Gilles eingeliefert. Von dort soll er zur Grenze nach Herbesthal gebracht werden, um „mit dem ersten verfügbaren Zug“ das Land binnen zwei Stunden zu verlassen.
Nicht mit dem Zug, sondern „par voiture cellulaire“ wird Joseph Roer am 3. August nach Herbesthal verbracht. Ihm wird jedoch, so seine spätere Darstellung, die Einreise in sein Heimatland verweigert, er muss umkehren. Am 9. September meldet er sich ohne Papiere auf dem Bürgermeisteramt der kleinen Brüsseler Gemeinde Saint-Josse-ten-Noode, wird erneut verhaftet und wieder nach St. Gilles eingeliefert. Joseph Roer besitzt zu diesem Zeitpunkt noch ganze 16 belgische Francs.
Aus dem Gefängnis heraus schreibt er an den belgischen Justizminister, er könne nicht nachvollziehen, wieso man tausenden jüdischen Flüchtlingen aus Deutschland mit Hilfe ordnungsgemäßer Papiere eine legale Existenz in Belgien ermögliche, ihm aber, der sich nie etwas habe zuschulden kommen lassen, eine solche Hilfe verweigere. Wenn ich auch selber nicht beweisen kann, wie ich in Deutschland behandelt werde, weil ich so früh schon geflohen bin, so haben Sie doch Hunderte von Beweisen für die Brutalität der deutschen Regierung den Juden gegenüber, und Sie können mir glauben, dass ich auch ohne diese Aufenthaltsangelegenheit schon genug Sorgen habe.
Am 22. Oktober, Roer ist seit sechs Wochen inhaftiert und nach wie vor in völliger Ungewissheit über sein weiteres Schicksal, schreibt er erneut an den Justizminister. Um Ihnen die Möglichkeit zu geben, mich aus dem Gefängnis zu entlassen, erkläre ich mich hiermit einverstanden, nach Deutschland zurückgebracht zu werden. Er benötige nur 10-14 Tage in Freiheit, um seine Angelegenheiten hier noch zu regeln.
Aber auch dieser verzweifelte Versuch, das Gefängnis verlassen und vielleicht eine Möglichkeit zur Flucht finden zu können, scheitert. Die Behörden bestreiten seine Behauptung, er sei Jude und verweisen auf die von ihm im Juni 1938 vorgelegte Erklärung der deutschen Behörden, er könne jederzeit wieder nach Deutschland einreisen. Außerdem trage sein Pass nicht das „J“, im Übrigen wird auf die Entscheidung der Interministeriellen Konferenz verwiesen, ihn nicht als politischen Flüchtling anzuerkennen. Es sei also nicht daran zu denken, ihn in Freiheit zu setzen. Allerdings könne er, wenn er eine entsprechende Erklärung unterzeichne, sofort zur deutschen Grenze gebracht werden.
Mittlerweile schreiben wir Mitte Dezember 1939, seit dreieinhalb Monaten ist Krieg. Auch nach Belgien drängen immer mehr – vor allem jüdische – Flüchtlinge:
… immer neue Menschen – 70jährige Greise und Familien mit kaum einige Monate alten Säuglingen kamen hier an. Die Behörden sahen sich gezwungen, neue strengere Einwanderergesetze zu erlassen. Der 15. Oktober 1939 war in dieser neuen Verordnung als Stichtag angegeben. Wer nach dem 15. Oktober ohne Erlaubnis nach Belgien kommt, hat zu gewärtigen, eingesperrt zu werden. Die Drohung mit dem belgischen Gefängnis war wirkungslos: aufs neue erschienen unzählige Menschen, mit ihren kleinen Kindern und ihren Alten, bereit, ins Gefängnis zu wandern. Vier und mehr Wochen verbleiben sie dort, Freunde und Bekannte sorgen sich um sie, sie aber tauchen eines Tages wieder auf, sehen aus, als ob sie einen Erholungsurlaub angetreten hätten.
Joseph Roer müssten diese Worte, hätte er sie denn lesen können, wie eine Verhöhnung vorgekommen sein. Sie stammten allerdings nicht aus einem Nazi-Hetzblatt, sondern aus der „Jüdischen Welt-Rundschau“ vom 4. März 1940. Roer, von Ende Oktober an im Gefängnis Begijnenstraat in Antwerpen untergebracht, wird am 21. Dezember ins Internierungslager Merksplas („Centre d’internement pour étrangers“) verlegt.[11]
Deportation nach Süd-Frankreich
Die belgische Regierung sieht sich „gezwungen“, dem wachsenden Flüchtlingsstrom mit drastischen Maßnahmen zu begegnen. Immerhin befinden sich, nach einer Zählung zwischen dem 15.09. und dem 15.10.1939, mehr als 250.000 Ausländer und Staatenlose in Belgien. Sie sind in der Mehrzahl „unerwünscht“ oder „verdächtig“. Daher bereitet der Chef der Sicherheitspolizei, Robert de Foy, am 17. April die Dienststellen mit einem Telegramm darauf vor, dass auf einer Liste erfasste „ausländische Subjekte“ am Tag der Invasion zu verhaften und unverzüglich auszuweisen sind. Am Morgen des 10. Mai 1940, um 5 Uhr, beginnen die Verhaftungen.
Joseph Roer muss nicht erst verhaftet werden, aber auch er wird „ausgewiesen“, allerdings auf ganz besondere Art: Am 14. Mai, drei Tage vor der Besetzung Brüssels, verlässt ein erster einer ganzen Reihe von Zügen Belgien in Richtung Südfrankreich. In einem dieser Konvois, die insgesamt mindestens 150 Waggons umfasst haben müssen, könnte auch Joseph Roer gesessen haben. Möglicherweise ist er aber auch, mit einer der letzten Häftlingsgruppen, auf Lkws bis Tournai an der französischen Grenze transportiert worden, die nach einem Aufenthalt von einigen Tagen in einer örtlichen Kaserne überschritten wird. Am 20. Juni trifft er in Angoulême ein, wo er als Insasse der belgischen Abteilung des Gefängnisses registriert wird.
Wahrscheinlich Ende Juni wird über Carcassonne und Perpignan schließlich Elne, der Zielbahnhof erreicht. Mit Lkw werden die Deportierten nach Saint-Cyprien gefahren, in eines jener Lager, die nach dem Ende des Spanischen Bürgerkriegs errichtet wurden und bis Kriegsende unterschiedlichen, aber jeweils gleich traurigen Zwecken dienen.
Saint-Cyprien, Récébédou, Gurs – Tausende sind in diesen Lagern interniert: Spanische Bürgerkriegsflüchtlinge, deutsche und österreichische Staatsbürger, französische Kommunisten, jüdische Flüchtlinge aus vielen Ländern. Im Oktober 1940 kommen im Rahmen der sog. „Bürckel-Aktion“ 7.500 Juden aus Baden, der Pfalz und Württemberg dazu.
Von November 1940 bis August 1942 können mit Hilfe der HICEM rund 2000 jüdische Internierte die Lager verlassen und emigrieren. Warum Joseph Roer diese Chance nicht bekam oder wahrnahm, wissen wir nicht. Das Lager Saint-Cyprien ist Ende Oktober 1940 aufgelöst, die Insassen nach Gurs verlegt worden.
Die Zustände im Lager sind katastrophal, der Hunger ständiger und quälender Begleiter. Allein im Winter 1940/41 sterben mehr als 800 Gefangene an Epidemien wie Typhus und Ruhr.
Auch Joseph Roer ist krank – möglicherweise hat er Tuberkulose. Am 17. März 1941 wird er in das teilweise zum „hôpital“ umfunktionierte Lager Récébédou verlegt.
Ohne seine Heimatstadt Düren, seine Frau und seine Kinder wiedergesehen zu haben, stirbt er dort am 28. Dezember 1941.[12]
1) Vgl. den Lebensbericht von Ruth Loewy, geb. Roer, in: Naor/Robrock, Erinnerung, S. 144ff.
2) Er arbeitete für die Heidelberger Firma Flegenheimer & Co., Zigarren-Fabriken, die 1938 arisiert wurde.
3) Die Daten zu Joseph Roers Aufenthalt in Brüssel und seinem weiteren Schicksal wurden in jahrelanger Forschungsarbeit von Dirk Steen aus Vleteren (B) zusammengetragen, dessen Ehefrau die Wurzeln ihrer Familie auf die Roers aus Untermaubach zurückführen kann. Dirk Steen sei an dieser Stelle für diese Arbeit große Anerkennung und gleichzeitig Dank ausgesprochen für die Erlaubnis, seine Unterlagen für diesen Artikel zu verwenden.
4) Vgl. dazu z.B. Heimat und Exil. Emigration der deutschen Juden nach 1933, Frankfurt 2006 (= Begleitbuch zur gleichnamigen Ausstellung im Haus der Geschichte Bonn)
5) Vgl. Enzyklopädie des Holocaust. Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden, Berlin 1993, Bd. I, S. 168, Stichwort „Belgien“.
6) Sie umfasst nicht weniger als 115 Dokumente aus der Zeit von 1933 bis 1940.
7) Die Firma seines Arbeitgebers wurde arisiert.
8) „Hidag“ bedeutet Hilfswerk der Arbeitsgemeinschaft der Juden aus Deutschland. Sie unterstützte Emigranten in Not, die Gelder dazu stammten von deutschen Juden, die schon länger in Belgien ansässig waren.
9) „Il ignore sa future destination“, heißt es in einem Schreiben der Brüsseler Stadtverwaltung.
10) Möglicherweise eine Lungenkrankheit – Roer war starker Raucher.
11) Merksplas ist eine kleine Ortschaft nördlich von Turnhout, an der Grenze zu den Niederlanden.
12) Seine Frau Berta wird 1942 aus Düren nach Izbica deportiert und wahrscheinlich um den 12.05.1942 herum in Belzec oder Sobibor ermordet.
Für Berta und Josef Roer wurden am 06.03.2006 Stolpersteine vor dem Haus Düren, Am Adenauerpark (ehemals Bergstraße 44) verlegt.